Osterfeuer sind nun verboten

In diesem Jahr sind alle öffentlichen und privaten Osterfeuer in der Gemeinde Steinhagen verboten.

Der Außendienst des Ordnungsamtes kontrolliert an diesem Osterwochenende, ob das Verbot eingehalten wird und weist darauf hin, dass bei Verstößen empfindliche Bußgelder drohen.
 
Der Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung sieht folgende Bußgelder vor:
  • 1.000 € für den Veranstalter bzw. Organisator
  • 400 € für jede teilnehmende Person
Bleiben Sie gesund!

Ergänzung zu Feuerkörben/Feuerschalen: Der Betrieb einer Feuerschale im Garten ist erlaubt, da es sich bei dieser Feuerart um ein Wärme- und Gemütlichkeitsfeuer handelt. Verbrannt werden dürfen nur natürliche Hölzer, getrocknete Pflanzenteile, Presslinge und ähnlich unbedenkliche Brennmaterialien. Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Ein Ausbreiten des Feuers ist strikt zu verhindern, ebenso wie der gefährliche Funkenflug, der einen unkontrollierbaren Brand auslösen kann. Wohnen Sie zur Miete, wäre auch der Vermieter um Erlaubnis zu fragen.

Quelle: Gemeinde Steinhagen

Bildquelle: Gemeinde Steinhagen