In diesem Jahr sind alle öffentlichen und privaten Osterfeuer in der Gemeinde Steinhagen verboten.
Traditionell finden in Steinhagen jährlich ca. 50 Osterfeuer statt. Diese traditionellen Brauchtumsfeuer können auch in diesem Jahr bedingt durch die lang anhaltende Corona-Pandemie nicht stattfinden. Es ist zudem noch nicht absehbar, welche Kontaktbeschränkungen am Osterwochenende gelten werden.
Der Außendienst des Ordnungsamtes kontrolliert am Osterwochenende, ob das Verbot eingehalten wird und weist darauf hin, dass bei Verstößen empfindliche Bußgelder drohen.
Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden.
Bleiben Sie gesund!
Quelle: Gemeinde Steinhagen